Bauunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Bäume in der Umgebung ihrer Baustelle zu schützen. Dabei muss mindestens die DIN 18920 Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen eingehalten werden.
Baumschutz auf Baustellen wird in den Satzungen von Ländern, Kommunen und Gemeinden geregelt.
Grundlage dieser Satzungen sind unter anderem
- DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) und
- RAS-LP4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen. Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen).
Wir haben Ihnen die wichtigsten Kriterien, die Sie bei Ihrer Baustellenplanung bedenken müssen, zusammengestellt.